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Tarifsystem

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    systematischer Aufbau von Fahrpreisabstufungen nach der Reiselänge.

    1. Im öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) werden Tarifsysteme i.d.R. gemäß folgender Kriterien konstruiert: Kilometer, Strecke zwischen zwei Haltestellen, Teilstrecken, Flächenzonen, Netz.

    a) Kilometertarif: Fahrpreis richtet sich nach der Entfernung (in km) zwischen Quell- und Zielhaltestelle.

    b) Haltestellentarif: Fahrpreis ermittelt sich nach der Anzahl der angefahrenen Haltestellen. Entfernung zwischen den einzelnen Haltestellen sollte in etwa gleich groß sein.

    c) Teilstreckentarif: Fahrpreis errechnet sich aus der Anzahl der durchfahrenen Teilstrecken, die durch Aufteilung des Streckennetzes in gleich lange Teilstrecken festgelegt werden. Teilstrecken sind durch Teilstreckenpunkte (Zahlgrenzen) abgegrenzt.

    d) Flächenzonentarif: Fahrpreis bestimmt sich nach der Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen, in die das Streckennetz (Tarifgebiet) eingeteilt wird. Zonen weisen gleich große Flächen auf.

    e) Einheitstarif: Für jede Fahrstrecke innerhalb des Tarifgebiets gilt der gleiche Fahrpreis, der allerdings für verschiedene Personengruppen unterschiedlich sein kann.

    f) Mischsysteme: Für große Tarifgebiete häufig tarifliche Mischsysteme, die zwei oder mehrere der genannten Tarifsysteme kombinieren (z.B. Einheitstarif für Tagesfahrausweise und Flächenzonentarif für Einzelfahrausweise).

    2. Kraftdroschkentarif: Fahrpreis für Kraftdroschken (Taxis) setzt sich aus drei Elementen (Grundpreis, Arbeitspreis, Zuschläge) zusammen. Grundpreis ist

    unabhängig von der Fahrleistung

    ein fixer Betrag für die Inanspruchnahme eines Taxis; Arbeitspreis richtet sich nach der Länge und/oder der Dauer der Fahrt; Zuschläge werden für Wartezeiten, Beförderung von größerem Gepäck oder Tieren erhoben.

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