billige Flaggen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Staaten, unter deren Flagge Schiffe (ausländischer Reeder bzw. Reedereien) fahren, die in diesen Staaten aus steuerlichen bzw. finanziellen Gründen (Steuervorteile, Ausweichen vor kostenintensiven Sozial- und Sicherheitsvorschriften für die Besatzung) registriert sind. Ursprünglich galten als Billige-Flaggen-Staaten Panama, Honduras und Liberia (PANHOLIB); heute werden Schiffe auch in andere Länder (i.d.R. Entwicklungsländer) ausgeflaggt.
2. Der Begriff wird heute auch auf andere Verkehrsmittel angewandt (Diskussion der Lkw-Ausflaggung im EU-Bereich, wird hier aber durch Aufweichung bzw. Aufhebung des Kabotagevorbehalts weitgehend gegenstandslos).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
eingehend
billige Flaggen
ausgehend