Tarifklassen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abstufung des Tarifs nach bestimmten Klassen.
1. Personenverkehr: Beförderungsklassen (erste und zweite Klasse bei der Eisenbahn; First-, Business- und Economy-Class im Luftverkehr; i.d.R. keine Klasseneinteilung im öffentlichen Personennahverkehr (öPNV)).
2. Güterverkehr: Klassen nach der Art, dem Wert, dem Gewicht oder der Beförderungsentfernung der Güter (Güter-, Wert-, Gewichts-, Entfernungsklassen).
Vgl. auch Güterklassifikation.
Binnenschifffahrt: Klassen für Güter für die Nutzung der Wasserstraßen (außer Rhein, Donau, Elbe und Oder) und Häfen.
Seeschifffahrt: Tarife für die Linienfahrt (Container, Stückgut, Massengut), Trampschifffahrt und Tankerfahrt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Beförderungspflicht
Binnenschifffahrt
Frachtführer
Gemeinwirtschaftlichkeit
Güterkraftverkehr
Individualverkehr
Konnossement
Konzession
Luftverkehr
Rückvergütung
Sicherheit
Straßenverkehr
Verkehr
Verkehrsaufkommen
Verkehrsmittel
circa-Klausel (ca.)
kombinierter Verkehr
öffentlicher Personennahverkehr (öPNV)
öffentlicher Personenverkehr
öffentlicher Verkehr
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