Kolonialismus
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1. Begriff: Politik der Inbesitznahme und Ausbeutung fremder, meist überseeischer Gebiete v.a. durch europäische Länder zwischen dem 16. und 20. Jh. Kolonialismus ist durch die territoriale Machtausweitung eines Staates mittels langfristig angelegter militärischer, politischer und/oder wirtschaftlicher Kontrolle über die unterworfene Kolonie gekennzeichnet.
2. Typen von Kolonien: a) Siedlungskolonien: Durch Emigranten der Kolonialmächte v.a. in agrarischen Gunsträumen gegründete Kolonien, geprägt durch Großgrundbesitz und Plantagenwirtschaft (Plantage);
b) Wirtschaftskolonien: Zur Sicherung der Rohstoffversorgung (Rohstoffe) der Mutterländer gegründete Kolonien ohne ausgeprägte Zuwanderung;
c) Militärkolonien: Aus geopolitischen Erwägungen, ursprünglich v.a. zur Sicherung wichtiger Seewege gegründete Kolonien;
d) Strafkolonien: Als Aufenthalts- bzw. Verbannungsort für Sträflinge des Mutterlandes gegründete Kolonien.
3. Bedeutung: Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg wird als Phase der Entkolonialisierung und der antikolonialen Befreiungskämpfe v.a. in Asien und Afrika bezeichnet. Der Erfolg dieser Bewegung kommt im sog. Nationbuilding und der Zunahme unabhängiger Staaten zum Ausdruck. In vielen Entwicklungsländern sind die zurückgebliebenen Wirtschaftsstrukturen des Kolonialismus schwer zu überwindende Entwicklungshemmnisse, die willkürliche Grenzziehung durch die ehemaligen Kolonialmächte stellt häufig die Ursache für regionale Konflikte und Kriege dar.