Teilkonnossement
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderform des Konnossements, bei der nur ein Teil einer Gesamtlieferung als empfangen bescheinigt wird, weil z.B. bes. Transportbedingungen eine andere Verschiffung notwendig machten.
Teilkonnossemente stellen beim Importhandel eine Aufteilung des Original- bzw. Gesamtkonnossements dar, die im Rahmen der repräsentierten Teilmenge die gleichen Rechtsansprüche verbriefen. Auf diese Weise kann der Importeur die gekaufte Ware in kleineren Teilmengen an (kleinere) Nachfrager weiterverkaufen. Teilkonnossement ist in der Praxis weniger üblich als der Konnossement-Teilschein.
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