Kai-Teilschein
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Konnossement-Teilscheins. Die Kai-Teilscheine werden vom Besitzer des Original-/Gesamtkonnossements ausgestellt, gegen die am Kai die Ware erst dann ausgeliefert wird, wenn das Konnossement abgestempelt durch die Reederei (Schiffsmakler) der Kaiverwaltung vorliegt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.