Frachtsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Güterverkehr: der auf eine Gewichtseinheit (i.d.R. 100 kg, bei Stückgut bis 1.000 kg) bezogene Beförderungspreis.
2. Seeverkehr: Es wird von Frachtraten gesprochen.
3. Personenverkehr: Der auf eine Entfernungseinheit (1 km) bezogene Beförderungspreis wird als Tarifsatz bezeichnet.
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