Frachtsatz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Güterverkehr: der auf eine Gewichtseinheit (i.d.R. 100 kg, bei Stückgut bis 1.000 kg) bezogene Beförderungspreis.
2. Seeverkehr: Es wird von Frachtraten gesprochen.
3. Personenverkehr: Der auf eine Entfernungseinheit (1 km) bezogene Beförderungspreis wird als Tarifsatz bezeichnet.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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