Binnenkonnossement
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Konnossements; im Flussfrachtgeschäft angewandt. Eine Verpflichtungsurkunde des Frachtführers, die für seine Rechtsbeziehungen zum Empfänger entscheidend ist (§ 26 BinSchG i.V. mit §§ 445 ff. HGB).
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