Binnenkonnossement
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Konnossements; im Flussfrachtgeschäft angewandt. Eine Verpflichtungsurkunde des Frachtführers, die für seine Rechtsbeziehungen zum Empfänger entscheidend ist (§ 26 BinSchG i.V. mit §§ 445 ff. HGB).
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Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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