Eisenbahn-Tarif
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zusammenstellung sämtlicher für den Beförderungsvertrag im Bahnverkehr festgesetzter oder genehmigter Bedingungen, die veröffentlicht und gleichmäßig gegenüber allen Interessenten angewandt werden müssen; neben Annahmepflicht, Transportzwang etc. v.a. die von der Bahn für ihre Leistungen geforderten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Personenverkehr. Durch die Tarifliberalisierung und Privatisierung der DB AG weitgehend gegenstandslos geworden.
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