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Rohrleitungsverkehr

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Die Rohrleitung (Pipeline) besteht i.d.R. aus einem unterirdisch verlegten Rohrstrang, einem Pumpwerk (je nach Rohrreibungsverlust und geodätischen Höhenverhältnissen i.Allg. Abstände von 60–100 km) und Behältern zur Zwischenlagerung der zu befördernden Produkte am Anfang und Ende einer Rohrleitung.

    2. Bes. Kennzeichen: Transportweg und -gefäß sind identisch, der Rohrstrang ist gleichzeitig Weg und Transportgefäß. Zudem ist das Antriebsaggregat bzw. die Energiequelle stationär, da die Antriebskraft in Form von Druck genutzt wird, sodass lediglich das zu befördernde Produkt bewegt wird bzw. eine Ortsveränderung erfährt.

    3. Zu unterscheiden:
    (1) Rohölleitungen, die nur Rohöl befördern;
    (2) Produktenleitungen, die für die separate Beförderung verschiedener flüssiger, verflüssigter oder gasförmiger Produkte ausgelegt sind.

    4. Hohe Investitionskosten und wesentlich günstigere Transportkosten bei steigender Durchsatzmenge sprechen dafür, Pipelinebauten als Gemeinschaftsprojekte durchzuführen. Bau und Betrieb der Rohrfernleitungen werden daher überwiegend durch speziell zu diesem Zweck gegründete, privatwirtschaftlich arbeitende Betriebsgesellschaften unterschiedlicher Rechtsform mit starker Beteiligung von Mineralöl- oder Gasgesellschaften errichtet und betrieben. Einzelne Zweigleitungen befinden sich im Eigentum angeschlossener Raffinerien.

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