Zwischenspediteur
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein vom Hauptspediteur beauftragter Spediteur, der von einem bestimmten Punkt der Transportabwicklung an gewisse Speditionsleistungen für fremde Rechnung zu übernehmen bzw. Frachtverträge abzuschließen hat. Der Zwischenspediteur ist nicht Erfüllungsgehilfe des Hauptspediteurs. Der Speditionsversicherungsschein deckt auch den vom Zwischenspediteur zu vertretenden Schaden, selbst wenn der Zwischenspediteur seinen Sitz im europäischen Ausland hat.
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Interne Verweise
Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
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Zwischenspediteur
ausgehend