Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
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Ausführliche Definition
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Verkehr zuständigen Bundesministeriums mit Sitz in Köln. Erledigt Verwaltungsaufgaben nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) vom 22.6.1998 (BGBl. I 1485) m.spät.Änd. oder anderer Gesetze (§ 11 GüKG).
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