Kabotagevorbehalt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Recht, das sich i.d.R. ein Staat vorbehält. Er schließt den zwischen zwei Orten des gleichen Staatsgebiets (Binnenverkehr) von ausländischen, also nicht in diesem Staat ansässigen Verkehrsunternehmern durchgeführten Verkehr aus. Innerhalb der EU ist der Kabotagevorbehalt für Unternehmen aus Mitgliedsstaaten weitgehend aufgehoben.
Vgl. auch Kabotage.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Beförderungspflicht Binnenschifffahrt Frachtführer Gemeinwirtschaftlichkeit Güterkraftverkehr Individualverkehr Konnossement Konzession Luftverkehr Rückvergütung Sicherheit Straßenverkehr Verkehr Verkehrsaufkommen Verkehrsmittel circa-Klausel (ca.) kombinierter Verkehr öffentlicher Personennahverkehr (öPNV) öffentlicher Personenverkehr öffentlicher Verkehr
eingehend
Kabotagevorbehalt
ausgehend