Generalverkehrsplan (GVP)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Plan, der die gesamte Verkehrssituation in einem Planungsraum (Gemeinde, Land) berücksichtigt.
Zweck: Der Generalverkehrsplan soll aufgrund der Analyse und Diagnose der gegebenen Situation unter bestimmten Zielsetzungen die künftige Situation prognostizieren und Maßnahmen zur Erreichung der künftig angestrebten Situation vorschlagen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Beförderungspflicht
Binnenschifffahrt
Frachtführer
Gemeinwirtschaftlichkeit
Güterkraftverkehr
Individualverkehr
Konnossement
Konzession
Luftverkehr
Rückvergütung
Sicherheit
Straßenverkehr
Verkehr
Verkehrsaufkommen
Verkehrsmittel
circa-Klausel (ca.)
kombinierter Verkehr
öffentlicher Personennahverkehr (öPNV)
öffentlicher Personenverkehr
öffentlicher Verkehr
eingehend
Generalverkehrsplan (GVP)
ausgehend