Remonstration
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gegenvorstellung; formloser Rechtsbehelf, durch den ein durch einen Verwaltungsakt betroffener Staatsbürger bei der betreffenden Behörde vorstellig wird. Wie bei der Dienstaufsichtsbeschwerde besteht kein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Bedenken und Erteilung eines Bescheides. Im Beamtenrecht Pflicht des Beamten bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, dies beim Vorgesetzten geltend zu machen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.