Dienstaufsichtsbeschwerde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht förmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Frist gebunden.
Keine Kostenpflicht, auch wenn sie erfolglos bleibt.
Im Unterschied zum Widerspruch oder zur förmlichen Beschwerde kein Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung, wohl aber ein Anspruch auf sachliche Befassung und Bescheidung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.