Beistand
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Steuerrecht: Bevollmächtigter.
2. Verwaltungsverfahren: Ein Beteiligter kann mit einem Beistand erscheinen (§ 14 VwVfG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Betrieb
Betriebsstätte
Delegation
Eigentum
Geschäftsfähigkeit
Krankenversicherung
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liegenschaft
Nichtigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Beistand
ausgehend