Bankausweis
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
regelmäßig von einer Notenbank zu veröffentlichende Übersicht ihres Status zur Beurteilung der Währungs- und Geldmarktlage. Auf der Aktivseite werden v.a. Gold- und Devisenbestände, Wechselportefeuille und Lombarddarlehen, Wertpapierbestand (deckungsfähige Wertpapiere), auf der Passivseite v.a. Einlagen (bspw. Sicht- und Termineinlagen) und weitere Verbindlichkeiten aufgeführt.
Bis zum Jahr 1999 erfolgte der Wochenausweis durch die Deutschen Bundesbank. Seit dem 1.1.1999 publiziert die Europäische Zentralbank (EZB) wöchentlich am Dienstag das consolidated weekly financial statement of the Eurosystem (Konsolidierter Ausweis des Eurosystems)
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