Überschuldung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sachverhalt, in dem das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt (§ 19 InsO). Überschuldung verpflichtet juristische Personen (bes. AG und GmbH), aber auch eine OHG oder KG (wenn kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist) zum Insolvenzantrag.
Zur Feststellung der Überschuldung sind nach überwiegender Auffassung Aktiva und Passiva der Bilanz mit den Zeitwerten anzusetzen (Überschuldungsbilanz).
Anders: Zahlungsunfähigkeit.
Vgl. auch Unterbilanz.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt Arbitrage Auflassungsvormerkung Aufwendungen Eigentum Einrede der Vorausklage Föderalismus Gerichtsstand Handelsvertreter Intervention Kommissionsgeschäft Kreditsicherheiten Prozess Präambel Recht Subsidiarität Tarifautonomie eidesstattliche Versicherung juristische Person stille Gesellschaft
eingehend
Überschuldung
ausgehend
eingehend
Überschuldung
ausgehend