Illiquidität
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1. Begriff: Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen.
Illiquidität ist nicht gleichbedeutend mit Unterbilanz, Verlust oder Überschuldung (auch ein nicht überschuldetes Unternehmen kann illiquide werden).
Gegensatz: Liquidität.
2. Arten:
(1) Zeitpunkt-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitpunkt bezogen;
(2) Zeitraum-Illiquidität: Illiquidität, auf einen Zeitraum bezogen.
3. Illiquidität und Zahlungsunfähigkeit: Lässt sich dieser Zustand nicht beheben, so ist Zahlungsunfähigkeit gegeben. Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit (Insolvenzgrund) lässt sich vermeiden, wenn es gelingt, die Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich wieder aufeinander abzustimmen, z.B. durch Aufnahme eines kurzfristigen Kredits, Beschleunigung des Geldeingangs mittels Intensivierung des Mahnwesens, Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite, Zuführung weiterer Eigenmittel (Finanzierung, Sanierung).
4. Für Kreditinstitute bestehen gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung von Illiquidität (Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute).