Raiffeisenbanken
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ländliche Kreditgenossenschaften (Spar- und Darlehnsvereine); Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Anfänge auf Raiffeisen zurückgehen. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Volksbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert. Aufgrund ihrer Ortsbezogenheit und entsprechend geringer Betriebsgröße besteht eine rege Zusammenarbeit mit dem genossenschaftlichen Finanzverbund. Raiffeisenbanken sind i.d.R. Universalbanken; einige gleichzeitig mit Warengeschäft.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal Credit Spread EDEKA Factoring Finanzdienstleistungen Freistellungsauftrag Genossenschaft Geschäftsanteil Patronatserklärung Preispolitik Rückvergütung Satzung Sicherungshypothek Subsidiarität Umsatzrentabilität Vorstand Wohnungsgenossenschaft Währungsrisiko akzessorische Sicherheiten eingetragene Genossenschaft (eG)
eingehend
Raiffeisenbanken
ausgehend