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EIB

Definition: Was ist "EIB"?

Die EIB, Abk. für Europäische Investitionsbank, ist die "Hausbank" der Europäischen Union und 1958 als öffentlich-rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die Satzung der Bank ist dem E(W)G-Vertrag in Form eines Protokolls beigefügt. Sie ist eine der Institutionen der EU. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäische Investitionsbank. 1. Überblick: Die EIB ist die „Hausbank“ der Europäischen Union und 1958 als öffentlich-rechtliches Finanzinstitut mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Luxemburg gegründet worden. Die Satzung der Bank ist dem E(W)G-Vertrag (inzwischen umbenannt in AEUV) in Form eines Protokolls beigefügt. Dieses Protokoll bildet nach Art. 308 S. 3 AEUV die Rechtsgrundlage der EIB. Die EIB verfolgt keinen Erwerbszweck. Die EIB ist ein Nebenorgan oder Hilfsorgan der EU.

    2. Mitglieder und Anteilseigner: Alle EU-Mitgliedsstaaten (EU) sind Mitglied und Anteilseigner. Die Anteile der Mitgliedsstaaten am Kapital der EIB werden entsprechend des wirtschaftlichen Gewichts des jeweiligen Landes innerhalb der EU (gemessen am BIP) zum Beitrittszeitpunkt ermittelt. Ende 2016 belief sich das gezeichnete Kapital der EIB auf mehr als 243 Mrd. Euro. Nach Satzung der Bank darf der Betrag aller ausstehenden Darlehen 250 Prozent des gezeichneten Kapitals nicht überschreiten. Zur Erfüllung ihrer politischen Aufgaben soll die EIB dadurch auf eine bes. solide wirtschaftliche Basis gestellt sein.

    3. Aufgaben: a) Art. 309 AEUV weist der EIB die generelle Aufgaben zu, im Wege der Gewährung von Darlehen und Garantien für Infrastruktur- und Unternehmensinvestitionen zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedsstaaten beizutragen und dadurch dem Integrationsfortschritt zu dienen. Innerhalb der EU werden mit Vorrang Vorhaben in solchen Regionen finanziert, die den Förderungskriterien der Strukturfonds der Europäischen Union genügen.
    b) Als EU-Institution passt die EIB ihre Aktivitäten den Entwicklungen der Gemeinschaftspolitiken an. Die Prioritäten der Darlehensgewährung innerhalb der EU betreffen die Förderung der Entwicklung wirtschaftlich schwacher EU-Regionen, die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Industrie, Landwirtschaft und Dienstleistungssektor, den Auf- und Ausbau transeuropäischer Verkehrs- und Kommunikationsnetze, die Sicherung der Energieversorgung sowie Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt und des architektonischen Erbes.

    Neben den Förderungsaktivitäten innerhalb der Gemeinschaft gewährt die EIB aber auch Kredite für Projekte in solchen Drittländern, mit denen die EU Abkommen über wirtschaftliche und finanzielle Kooperation geschlossen hat.

    4. Vergabekriterien: Das jeweilige Projekt muss zur europäischen Integration beitragen, volkswirtschaftlich vernünftig und technisch sinnvoll konzipiert sein, den Vorschriften über den Umweltschutz und über die Vergabe öffentlicher Aufträge entsprechen und sich - im Fall von Unternehmensinvestitionen - selbst tragen. Der Beschlussfassung liegen sowohl die Ergebnisse der Projektprüfung zugrunde, als auch die Stellungnahmen der Europäischen Kommission sowie des Mitgliedsstaats, in welchem die Investition erfolgen soll.

    5. Refinanzierung: Die EIB finanziert ihre Kreditvergabetätigkeit hauptsächlich durch Anleiheemissionen auf den internationalen Kapitalmärkten. Ihre Anleiheprodukte werden international sowohl von institutionellen als auch privaten Anlegern erworben. Da sämtliche EU-Mitgliedsstaaten Anteilseigner der EIB sind, erhalten ihre Anleihen entsprechend sehr gute Ratings auf Staatsanleiheniveau. Dieser Refinanzierungsvorteil ermöglicht die günstigen Finanzierungsprodukte und Dienstleistungen der EIB.

    6. Reaktionen der EIB auf die Finanzkrise: Die EIB leistete in der jüngsten Finanzkrise schnelle und zusätzliche Unterstützung für die europäische Wirtschaft. Die gesamten Darlehensauszahlungen stiegen 2011 auf 59 Mrd. Euro (zum Vergleich 2008: 48,6 Mrd. Euro). Der Betrag der unterzeichneten Darlehen betrug 2011 60 Mrd. Euro. Zudem wurden Bemühungen angestellt, den Darlehensvergabeprozess einfacher und flexibler zu gestalten. Zur Krisenbewältigung wurde zusätzlich ein Maßnahmenpaket der Bank bestimmt, das zusätzliche Finanzierungen in der EU im Umfang von 50 Mrd. Euro vorsieht. Hierunter fallen insbesondere Unterstützungen für KMU, Mitgliedstaaten und Regionen, die bes. hart von der Krise getroffen wurden, sowie Operationen in den Bereichen Energie, Klimaschutz und Infrastruktur (einschließlich spezifischer Unterstützung zur Emissionsreduzierung). In 2016 betrug das jähliche Finanzierungsvolumen 76,4 Mrd. EUR.

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