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EBRD

Definition: Was ist "EBRD"?

Abk. für European Bank for Reconstruction and Development, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, sog. Osteuropabank.

1. Charakterisierung: Die EBRD ist eine internationale Organisation mit Sitz in London; wurde am 15.4.1991 errichtet. Mitglieder dieser regionalen Entwicklungsbank sind 61 Staaten und zwei zwischenstaatliche Institutionen (EU und EIB).

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Abk. für European Bank for Reconstruction and Development, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), sog. Osteuropabank.

    1. Charakterisierung: Die EBRD ist eine internationale Organisation mit Sitz in London; wurde am 15.4.1991 errichtet. Mitglieder dieser regionalen Entwicklungsbank sind 61 Staaten und zwei zwischenstaatliche Institutionen (EU und EIB).

    2. Aufgaben: Förderung des Übergangs zur offenen Marktwirtschaft in jenen Ländern Mittel- und Osteuropas sowie Zentralasiens, welche den Prinzipien der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft verpflichtet sind und sich von diesen Prinzipien leiten lassen. Im Gegensatz zur Weltbank IBRD und zum IWF hat die EBRD also ein politisches Mandat: Unterstützungen erhalten nur solche Länder, die den Demokratisierungsprozess (Mehrparteiensystem) vorantreiben. Zu ihrer Rolle als Katalysator des Wandels arbeitet die EBRD eng mit internationalen Finanzinstitutionen und anderen internationalen und nationalen Organisationen zusammen. Die Hauptformen der EBRD-Finanzhilfen sind Darlehen, Kapitalanlagen und Garantien. Außerdem leistet die EBRD Regierungsberatung bei Programmen zur Re-Strukturierung der Wirtschaft. Höchstens 40 Prozent ihrer Mittel dürfen in öffentliche Projekte fließen, angestrebt werden Kofinanzierungen. Bei Kofinanzierungen im privaten Sektor übernimmt die EBRD bis zu mehr als einem Drittel der Projektkosten bei einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren zu Marktkonditionen. Die EBRD refinanziert sich über den freien Kapitalmarkt.

    3. Organisation und Finanzierung: Oberstes Organ der EBRD ist der Gouverneursrat, in den jedes Mitglied einen Minister (i.d.R. Finanzminister) und einen Vertreter entsendet. Ihm unterliegen die Grundlagenentscheidungen, z.B. Aufnahme neuer Mitglieder, Kapitalmaßnahmen, Wahl des Direktoriums und des Präsidenten. Die Gouverneure wählen ein Exekutivdirektorium, das aus „hoch qualifizierten Wirtschafts- und Finanzleuten” besteht, die nicht Mitglied des Gouverneursrats sein dürfen. Das Direktorium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Die laufenden Geschäfte obliegen dem Exekutivkommittee, dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Chefökonomen, Justiziar und Generalsekretär.

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