Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
am 12. Mai 1950 unter der Bezeichnung Vertriebenen-Bank Aktiengesellschaft gegründete Förderbank, zunächst zur Vergabe von Investitionskrediten an Vertriebene, und dann auch an Vertriebene und Kriegsgeschädigte im Bereich der gewerblichen Wirtschaft. Ihr Sitz war in Bonn. Später finanzierte die DtA Maßnahmen im wirtschaftsfördernden Bereich, insbesondere für den gewerblichen Mittelstand und die freien Berufe, sowie auf sozialem Gebiet und im Bereich des Umweltschutzes. Durch das DtA-Vermögensübertragungsgesetz vom 15.8.2003 (BGBl. I 1657) wurde das Vermögen der Deutschen Ausgleichsbank im Wege der Gesamtrechtfolge auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übertragen und die Deutsche Ausgleichsbank aufgelöst.
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