Mittelstandsförderung
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1. Begriff: Maßnahmen im Rahmen der Wirtschaftsförderung zugunsten von Unternehmen des gewerblichen Mittelstandes. I.e.S. versteht man darunter Fördermaßnahmen ausschließlich für mittelständische Unternehmen; in der Praxis werden aber auch allg. Fördermaßnahmen (z.B. in der regionalen Wirtschaftsförderung; Regionalförderung) häufig durch eine Zusatzbestimmung qualifiziert, wonach sich die Förderung vorrangig an den Mittelstand richtet.
2. Ziele: Weithin übereinstimmend werden die Ziele der Mittelstandsförderung darin gesehen, bestimmte Nachteile in der Wettbewerbsposition mittelständischer gegenüber großen Unternehmen auszugleichen, die sich aus der geringeren Unternehmensgröße und einer schwächeren Marktmacht ableiten lassen. Die Mittelstandsförderung in der Bundesrepublik Deutschland zielt v.a. auf eine Verbesserung der Markttransparenz durch Unterstützung bei der Gewinnung und Verarbeitung entscheidungsrelevanter Informationen sowie auf Verbesserungen der Finanzierungssituation, hier in erster Linie mit Bezug auf die Investitionsfinanzierung.
3. Träger: Mittelstandsförderung wird auf Bundes- und Landesebene betrieben, zuständig sind überwiegend die Wirtschaftsministerien. Häufig sind, v.a. bei Beratungsleistungen, auch Organisationen der Wirtschaft (z.B. Verbände, Kammern) eingeschaltet. Maßnahmen zur finanziellen Förderung werden in erheblichem Umfang von öffentlichen Kreditinstituten mit Sonderaufgaben wahrgenommen (KfW Mittelstandsbank). Auch auf der Ebene der EU hat die Mittelstandsförderung an Bedeutung gewonnen.
4. Instrumente: Mittelstandsförderung wird in erster Linie als Investitionsförderung betrieben und hier überwiegend mit dem Instrument zinsgünstiger, langfristiger Investitionskredite aus öffentlichen Mitteln oder aus Eigenmitteln öffentlicher Kreditinstitute mit Sonderaufgaben. Daneben spielen Bürgschaftsprogramme sowie die Beratungsförderung eine Rolle, z.B. in Form von Zuschüssen für die Kosten der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
Vgl. auch Technologietransfer.