Volksbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
städtische/ gewerbliche Kreditgenossenschaften (Vorschussvereine). Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Entstehung eng mit Schulze-Delitzsch verbunden ist. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Raiffeisenbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert.
Vgl. auch genossenschaftlicher Finanzverbund.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Asset Deal
Credit Spread
EDEKA
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Genossenschaft
Geschäftsanteil
Patronatserklärung
Preispolitik
Rückvergütung
Satzung
Sicherungshypothek
Subsidiarität
Umsatzrentabilität
Vorstand
Wohnungsgenossenschaft
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
eingetragene Genossenschaft (eG)
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