Volksbanken
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
städtische/ gewerbliche Kreditgenossenschaften (Vorschussvereine). Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Entstehung eng mit Schulze-Delitzsch verbunden ist. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Raiffeisenbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert.
Vgl. auch genossenschaftlicher Finanzverbund.
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Interne Verweise
Asset Deal Credit Spread EDEKA Factoring Finanzdienstleistungen Freistellungsauftrag Genossenschaft Geschäftsanteil Patronatserklärung Preispolitik Rückvergütung Satzung Sicherungshypothek Subsidiarität Umsatzrentabilität Vorstand Wohnungsgenossenschaft Währungsrisiko akzessorische Sicherheiten eingetragene Genossenschaft (eG)
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