Schulze-Delitzsch
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Hermann, 1808–1883, Patrimonialrichter, Abgeordneter des preußischen Landtags, nach 1848 freie Betätigung in Delitzsch; Begründer vor allem der gewerblichen Genossenschaften in Deutschland. Schulze-Delitzsch trat für das Selbsthilfeprinzip ein und lehnte Staatshilfe strikt ab; er hat das preußische Genossenschaftsgesetz von 1867 und das Genossenschaftsgesetz von 1889 stark beeinflusst.
Grundsätze seiner genossenschaftlichen Arbeit (im Gegensatz zu Raiffeisen):
(1) keine Beschränkung des örtlichen Bereichs der Genossenschaften,
(2) Errichtung von Spezialgenossenschaften für bestimmte Aufgaben,
(3) hauptamtliche Leitung der Genossenschaften,
(4) Kapitalbildung in erster Linie aus Geschäftsanteilen bzw. -guthaben, daneben Bildung von Reservefonds; Verteilung des Gewinns als Kapitaldividende oder Rückvergütung an die Mitglieder,
(5) unbeschränkte, später aber auch beschränkte Haftpflicht der Mitglieder.