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Volksbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    städtische/ gewerbliche Kreditgenossenschaften (Vorschussvereine). Einrichtungen solidarischer Selbsthilfe, deren Entstehung eng mit Schulze-Delitzsch verbunden ist. Seit 1972 sind sie in der Bundesrepublik Deutschland mit den Raiffeisenbanken in einem gemeinsamen Spitzenverband, dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), organisiert.

    Vgl. auch genossenschaftlicher Finanzverbund.

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