Garantiekapital
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Eigenkapital der privaten Realkreditinstitute, das in gesetzlich festgelegtem Verhältnis zu dem Betrag der ausstehenden Pfandbriefe stehen muss; Garantie gegen eine übermäßige Pfandbriefemission.
2. Eine der wirtschaftlichen Zweckbestimmungen von Eigenkapital in einer Unternehmung: Garantiekapital hat Haftungsfunktion für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung
Bilanz
Bilanzierung von Software
Disagio
Eigenkapital
Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Imparitätsprinzip
Inventur
Kapital
Niederstwertprinzip
Rechnungswesen
Rückstellung
Vermögensgegenstand
Working Capital
akzessorische Sicherheiten
gezeichnetes Kapital
sonstige betriebliche Aufwendungen
stille Gesellschaft
eingehend
Garantiekapital
ausgehend