Garantiekapital
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Eigenkapital der privaten Realkreditinstitute, das in gesetzlich festgelegtem Verhältnis zu dem Betrag der ausstehenden Pfandbriefe stehen muss; Garantie gegen eine übermäßige Pfandbriefemission.
2. Eine der wirtschaftlichen Zweckbestimmungen von Eigenkapital in einer Unternehmung: Garantiekapital hat Haftungsfunktion für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Bilanz Bilanzierung von Software Disagio Eigenkapital Ertrag Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Imparitätsprinzip Inventur Kapital Niederstwertprinzip Rückstellung Vermögensgegenstand Working Capital akzessorische Sicherheiten außerordentliche Aufwendungen gezeichnetes Kapital sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Garantiekapital
ausgehend