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Garantiekapital

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Eigenkapital der privaten Realkreditinstitute, das in gesetzlich festgelegtem Verhältnis zu dem Betrag der ausstehenden Pfandbriefe stehen muss; Garantie gegen eine übermäßige Pfandbriefemission.

    2. Eine der wirtschaftlichen Zweckbestimmungen von Eigenkapital in einer Unternehmung: Garantiekapital hat Haftungsfunktion für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.

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