Prudential Filter
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1. Begriff: von der European Banking Authority (ehemals Committee of European Banking Supervisors [CEBS]) empfohlene Korrekturfaktoren zur Anpassung des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) bilanziell ausgewiesenen Eigenkapitals von Kreditinstituten. Sie sind erforderlich, da die Zielsetzung der IAS/IFRS-Abschlüsse (Vermittlung von entscheidungsnützlichen Informationen für Investoren) nicht zwingend im Einklang mit den vornehmlichen Aufgaben der Bankenaufsicht (Sicherung der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems, Gläubigerschutz) stehen. In Deutschland werden die Empfehlungen des CEBS nahezu vollständig durch die Konzernabschlussüberleitungsverordnung (KonÜV) umgesetzt.
2. Merkmale: Prudential Filters berücksichtigen Bewertungseffekte der Fair-Value-Bilanzierung (Fair Value) bei der Überleitungsrechnung des Eigenkapitals nach IFRS hin zum aufsichtsrechtlichen Eigenkapital unterschiedlich stark.
3. Ziele: Prudential Filters dienen der Berechnung der bankaufsichtlichen Eigenmittel. Sie sollen noch nicht realisierte Bewertungsgewinne bzw. -verluste aus der Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten und Immobilien aus dem Kernkapital herausfiltern, sodass der Verlauf der Eigenmittelhöhe relativ konstant bleibt. Ziel ist die Verfolgung eines konsequenten Gläubigerschutzgedankens (Gläubigerschutz) durch die Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der einzelnen Eigenmittelbestandteile und somit der Wahrung der Risikopufferfunktion der Eigenmittel. Weiterhin soll eine international verbesserte Vergleichbarkeit der Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel erreicht werden.
4. Entwicklung: Der Begriff der Prudential Filter stammt aus der Veröffentlichung „Guidelines on Prudential Filters for Regulatory Capital“ des CEBS aus dem Jahr 2004 und war das Ergebnis des Dialoges von Bankaufsichtsbehörden, insbes. des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und des CEBS, die die Konsequenzen der Bilanzierung nach IAS/IFRS auf die Eigenmittelausstattung von Kreditinstituten betrachteten. Mittlerweile hat sich dieser Begriff etabliert und steht für die Bemühungen, die Informationsanforderungen von Investoren mit denen der Bankaufsichtsbehörden zu vereinbaren.
5. Beurteilung: Auch mit Einsatz der Prudential Filter können nicht alle Bewertungseffekte der IFRS-Bilanzierung egalisiert werden. Auf eine vollständige Neutralisierung ist das Konzept aber auch nicht ausgelegt. Trotz lediglich eingeschränkter Anrechenbarkeit unrealisierter Gewinne sind diese, wenn auch abgedämpft, dennoch partiell im haftenden Eigenkapital enthalten. Eine erhöhte Volatilität der Eigenmittel ist die hieraus resultierende Folge.