Marktwert
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wird aus dem Marktpreis abgeleitet (§ 253 IV HGB). Der Marktpreis ist der Preis, der an einem Handelsplatz für Waren einer bestimmten Gattung von durchschnittlicher Qualität zu einem bestimmten Zeitpunkt im Durchschnitt bezahlt wurde. Der Marktwert dient der Realisierung des strengen Niederstwertprinzips im Umlaufvermögen, d.h. der Sicherstellung des Ausweises nicht realisierter, am Bilanzstichtag aber bereits drohender Verluste (Verlustantizipation). Im Rahmen der Internationalisierung der Rechnungslegung kommt der Bilanzierung zum Marktwert bes. bei der bilanziellen Abbildung von Finanzinstrumenten eine bes. Bedeutung zu. Dabei dient dieser Bewertungsmaßstab nicht nur der Verlustantizipation, sondern auch der Realisierung von Buchgewinnen. Letztere Vorgehensweise findet seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) auch auf den Handelsbestand von Kredit- und Finazdienstleistungsinstituten Anwendung.
Zu unterscheiden: Tageswert, Zeitwert.
Vgl. auch Fair Value.