Kurantmünzen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärtes Hartgeld (Münzen), dessen Metallwert dem aufgeprägten Nennwert entspricht, und das in voller Höhe in Zahlung genommen werden muss (obligatorisches Geld).
Gegensatz: Scheidemünzen.
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