Papierwährungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.w.S.: Alle Währungen, in denen Papiergeld gesetzliches Zahlungsmittel ist.
2. I.e.S.: Freie Währungen (Währungssystem), bei denen durch Loslösung vom Metall die Anpassung der Kreditschöpfung an wirtschaftliche Erfordernisse als bestimmend für die Notenausgabe angesehen wird.
Vgl. auch Warengeld; Kurantmünzen.
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