Münzgewinn
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ertrag des Münzregals (Münzhoheit). Früher benutzten die Staaten und Fürsten das Münzregal vielfach dazu, durch unterwertige Ausprägung einen Münzgewinn zu erzielen. In neuerer Zeit wurde bei der Ausprägung des Kurantgeldes (z.B. Goldmünzen) nur Prägegebühr (Schlagschatz) erhoben. Einen erheblichen Münzgewinn bringt die Prägung der Scheidemünzen.
In der Bundesrepublik Deutschland geht der Münzgewinn aufgrund des Münzregals des Bundes in den Bundeshaushalt ein.
Vgl. auch Seignorage.
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