Die Deutsche Kreditwirtschaft
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Bankengruppenübergreifenden Interessenverband der deutschen Kreditwirtschaft. Bezeichnung bis Ende Juli 2011: Zentraler Kreditausschuss (ZKA).
1. Begriff und Zielsetzung: Gremium des dt. Kreditgewerbes, in dem die gemeinsamen Interessen der dt. Kreditwirtschaft in rechtlichen, betrieblichen und politischen Fragen formuliert werden. Es setzt sich aus Vertretern der Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken zusammen. Der Vorsitz wechselt im jährlichen Turnus zwischen dem Bundesverband deutscher Banken, dem Sparkassen- und dem Genossenschaftsverband.
2. Abkommen im Zahlungsverkehr: V.a. durch Verabschiedung zahlreicher Abkommen im zwischenbetrieblichen unbaren Zahlungsverkehr (z.B. Lastschriftabkommen) hat der Verband eine sichere, schnelle und kostengünstige Abwicklung des inländischen Zahlungsverkehrs erreicht. Sie erfolgt fast vollständig beleglos.
3. Praktische Umsetzung von Abkommen: Auf Expertenebene werden Verfahren und Regelungen im sog. Betriebswirtschaftlichen Arbeitskreis des Verbands erarbeitet. Das vereinbarte Abkommen wird im sog. Unterschriftsverfahren von allen Beteiligten paraphiert; damit entfaltet es rechtlich bindende Wirkungen für alle Banken, die den Bankenverbänden, die das Abkommen unterschrieben haben, angeschlossen sind. Diese Verbindlichkeit bietet für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.
4. Kartellaufsicht: Die Abkommen unterliegen der Kartellaufsicht, da die getroffenen Vereinbarungen den Charakter von Leistungskartellen haben, die den Wettbewerb zwischen den Banken einschränken könnten und damit zulasten der Bankkunden gehen könnten. In der Praxis zeigte sich aber, dass die einheitliche Abwicklung die Transparenz erhöht und damit den Preiswettbewerb bzw. den Service der Banken. Die Wirksamkeit dieser hohen Wettbewerbsintensität spiegelt sich auch in den im international niedrigen Kosten der Zahlungsabwicklung in Deutschland wider.
5. Weitere aktuelle Arbeitsschwerpunkte: Themen des Anleger- und Verbraucherschutzes; Umsetzung des Basel III-Regelwerkes (Basel III) in Europa zu Eigenkapital und Liquidität; wirtschaftspolitische Fragestellungen (z.B. zur europäischen Staatsschuldenkrise und zur Zukunft Europas).