Bank deutscher Länder
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
als Tochter der Landeszentralbanken für die Durchführung der Währungspolitik in der amerikanischen und britischen Zone nach Gesetzen der beiden Militärregierungen am 1.3.1948 gegründet. Die drei Landeszentralbanken der französischen Zone traten am 16.6.1948 rückwirkend zum 25.3.1948 der BdL bei. Sie war unabhängig von Weisungen der Bundesregierung seit ihrer Gründung und von Weisungen der Alliierten seit 1951. Sie bildete mit den Landeszentralbanken nach der Währungsreform ein zweistufiges Zentralbanksystem. Sie hatte darin bes. die Aufgabe der Notenemission sowie der Devisenbewirtschaftung. Gemäß Bundesbankgesetz (BBankG) 1957 verschmolz sie mit den Landeszentralbanken zur Deutschen Bundesbank.
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