Gewährleistungsaval
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Form des Lieferungs- und Leistungsavals, bei dem sich ein Kreditinstitut zur Zahlung von Geld für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Summe (i.d.R. bis zu 20 Prozent des Lieferwerts) verpflichtet. Der Lieferant muss dadurch für die Dauer der Gewährleistungsfrist keine geldmäßige Sicherheit stellen.
Vgl. auch Avalkredit, Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantie.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal
Bank
Bankgeschäfte
Credit Spread
Deregulierung
Dotationskapital
Effizienz des Kapitalmarkts
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Kreditinstitute
Moratorium
Patronatserklärung
Sicherungshypothek
Sparkassen
Umsatzrentabilität
Volcker Rule
Wholesale Banking
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
eingehend
Gewährleistungsaval
ausgehend
eingehend
Gewährleistungsaval
ausgehend