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Gewährleistungsaval
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bes. Form des Lieferungs- und Leistungsavals, bei dem sich ein Kreditinstitut zur Zahlung von Geld für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Summe (i.d.R. bis zu 20 Prozent des Lieferwerts) verpflichtet. Der Lieferant muss dadurch für die Dauer der Gewährleistungsfrist keine geldmäßige Sicherheit stellen.
Vgl. auch Avalkredit, Bürgschaft, Kreditauftrag, Garantie.
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