E-Commerce-Richtlinie 2000
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Richtlinie 2000/31 EG über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 8.6.2000 (ABl. EG Nr. L 178 S.1).
Zielsetzung: EU-weite Angleichung bestimmter für die Dienste der Informationsgesellschaft geltender innerstaatlicher Regelungen. Es soll der freie Verkehr mit Waren und Dienstleistungen im E-Commerce zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleistet werden. Gegenstand der E-Commerce-Richtlinie 2000 sind auf individuellen Abruf im Fernabsatz und auf elektronischem Weg angebotene und erbrachte Waren und Dienstleistungen. Die E-Commerce-Richtlinie 2000 wurde in deutsches Recht umgesetzt v.a. in §§ 312e, 312f BGB, im Unterlassungsklagengesetz i.d.F. vom 27.8.2002 (BGBl. I 3422, 4346), im Telemediengesetz vom 26.2.2007 (BGBl. I 179).
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