Lotterie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Veranstaltung durch Ausspielung von Geldgewinnen, wobei aufgrund eines Ziehungsplans der Zufall über Gewinn oder Verlust des Einsatzes entscheidet, durchgeführt von Privatpersonen oder öffentlichen Körperschaften.
2. Hauptarten: Neben der Klassenlotterie heute v.a. Fußballtoto, Zahlenlotto, Rennwette, Tombola.
3. Rechtlich ist der Lotterievertrag maßgebend.
4. Besteuerung durch Rennwett- und Lotteriesteuer. Lotteriegewinne sind als einmalige Vermögensanfälle steuerfrei.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Betriebsstätte
Bürgschaft
Geschäftsfähigkeit
Gewerbebetrieb
Kommanditgesellschaft (KG)
Lebenspartnerschaft
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rechtsfähigkeit
Rückstellung
Verwandtschaft
einseitige Rechtsgeschäfte
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Lotterie
ausgehend
eingehend
Lotterie
ausgehend