Erfolgshaftung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
verschuldensunabhängige Haftung, auch für Zufall (z.B. beim Verzug, § 287 BGB, oder bei Gastwirtshaftung).
Vgl. auch Gefährdungshaftung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Erfolgshaftung
ausgehend
eingehend
Erfolgshaftung
ausgehend