Verwahrungsvertrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertrag, der den Verwahrer verpflichtet, eine ihm vom Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren und sie jederzeit auf Verlangen des Hinterlegers zurückzugeben (§§ 688–700 BGB). Der Verwahrungsvertrag kann entgeltlich oder unentgeltlich sein. Bei einem unentgeltlichen Verwahrungsvertrag haftet der Verwahrer nur für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, sonst für jedes Verschulden.
Bes. Vorschriften gelten v.a. für die Verwahrung von Wertpapieren (Wertpapierverwahrung).
Sonderform: unregelmäßiger Verwahrungsvertrag.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Verwahrungsvertrag
ausgehend