Direkt zum Inhalt

Gemeinschaftspraxis

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gemeinschaftliche Praxisführung durch mehrere Ärzte oder Zahnärzte gleicher oder verschiedener Fachrichtungen bei gemeinschaftlicher Nutzung von Praxisräumen und -einrichtungen sowie gemeinsamer Beschäftigung von Hilfspersonal. Gesellschaftsverhältnis (§§ 705 ff. BGB) oder gesellschaftsähnliches Verhältnis der Ärzte unter einem Namen. Bei gemeinsamer Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit nur durch Vertragsärzte (Kassenärzte) vorherige Zustimmung des Zulassungsausschusses bei der kassenärztlichen oder kassenzahnärztlichen Vereinigung erforderlich.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Gemeinschaftspraxis"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Gemeinschaftspraxis Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinschaftspraxis-36615 node36615 Gemeinschaftspraxis node39138 Kassenarzt node36615->node39138 node32529 Durchgangsarzt node32529->node39138 node50512 Vertragsarzt node50512->node39138
    Mindmap Gemeinschaftspraxis Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gemeinschaftspraxis-36615 node36615 Gemeinschaftspraxis node39138 Kassenarzt node36615->node39138

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete