Kassenarzt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
herkömmlicher Begriff für den im SGB V als „Vertragsarzt” bezeichneten niedergelassenen Arzt, der für die Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen und deren Familienangehörigen zugelassen ist.
Das Kassenarztrecht ist geregelt in den §§ 72 ff. SGB V.
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