Durchgangsarzt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
der von den Versicherungsträgern der gesetzlichen Unfallversicherung zwecks Erzielung der bestmöglichen Heilergebnisse bei Unfallverletzten benannte Facharzt, den die Unfallverletzten vor der ersten Inanspruchnahme eines Vertragsarztes (Kassenarztes) zu Rate ziehen sollen. Der Durchgangsarzt prüft bei leichten oder anscheinend leichteren Verletzungen, ob durch eine allgemeinärztliche Behandlung der gleiche Erfolg wie bei Inanspruchnahme eines Facharztes erzielt werden kann.
Bei schweren Verletzungen: Verletzungsartenverfahren. Der Versicherte kann unter den Durchgangsärzten des Bezirkes frei wählen.
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