Kleingarten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Garten, der zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient und in einer Anlage liegt. Einzelheiten geregelt im Bundeskleingartengesetz vom 28.2.1983 (BGBl. I 210) m.spät.Änd.
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