kaufmännische Orderpapiere
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten Orderpapiere, nämlich: Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), kaufmännischer Verpflichtungsschein, Konnossement (§§ 642 ff. HGB) und Ladeschein (§ 444 HGB).
Für die Form des Indossaments, die Legitimation des Besitzers, ihre Prüfung und die Verpflichtung des Besitzers zur Herausgabe gelten die Art. 13, 14, 16 und 40 III WG entsprechend.
Konnossement, Lagerschein und Ladeschein sind außerdem Traditionspapiere.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Derivate
Disagio
Eigentumsvorbehalt
Geschäftsfähigkeit
Kapitalgesellschaften
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern
Personengesellschaft
Prokura
Prozess
Sachmängelhaftung
Shareholder Value
Sicherungsübereignung
Unternehmen
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
kaufmännische Orderpapiere
ausgehend
eingehend
kaufmännische Orderpapiere
ausgehend