Pfandbriefgesetz (PfandBG)
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vormals: Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten i.d.F. vom 9.9.1998 (BGBl. I 2772). Regelte die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen der öffentlich-rechtlichen Realkreditinstitute; ähnlich, doch nicht so umfassend wie das Hypothekenbankgesetz.
Im Jahre 2005 wurde das Pfandbriefrecht durch das Gesetz zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22.5.2005 (BGBl. I 1373) neu geordnet. Das bisherige Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen für öffentlich-rechtliche Kreditanstalten und das Schiffsbankgesetz wurden im Pfandbriefgesetz (PfandBG) zusammengefasst. Insbesondere wurde für Pfandbriefemittenten eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt. Das PfandBG regelt Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen) und Schiffspfandbriefe.
Das am 26.3.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 20.3.2009 (BGBl. I 607) verfolgt das Ziel, den dt. Pfandbrief zu stärken, da der internationale Wettbewerb durch vergleichbare Produkte anderer Rechtsordnungen zugenommen hat. Das Gesetz schafft u.a. neben den bestehenden Pfandbriefarten unter der Bezeichnung Flugzeugpfandbriefe eine weitere Kategorie gedeckter Schuldverschreibungen aufgrund erworbener Registerpfandrechte nach § 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen oder ausländische Flugzeughypotheken.