Submissionskartell
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderform eines Preiskartells, bei dem die angeschlossenen Unternehmungen vertraglich verpflichtet werden, bestimmte Vereinbarungen über Angebotspreise und -bedingungen bei öffentlichen Ausschreibungen einzuhalten. Verstößt gegen § 1 GWB und Art. 101 I AEUV sowie gegen § 298 StGB (strafbarer Submissionsbetrug).
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